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Historische Dokumente und Autographen

Bürgermeister und Rath der Stadt Zürich - Mandat betr. «Diebs- und Strolchen-Gesind»

Referenz: burgermeister-und-rath-der-stadt-zurich-mandat-betr-diebs-und-strolchen-gesind

Der Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich. Mandat u. a. betreffend dem «Diebs- und Strolchengesind und so wol als den onverschämten und ärgerlichen Gassenbättel.»

Das Mandat umfasst 8 Seiten u. a. betreffend «unserer zu mehrmahlen wider das in das Land tringende höchst beschwährliche Diebs- und Strolchen-Gesind... . Allermassen dann unser ernstlicher Befehl, Will und Meinung ist, dass derselbigen in allen ihren Puncten und Articklen gehorsamlich nachgegangen und nachgelebt und fehrners wie bis dahin zu einer vollkomnen Regul und Richtschnur dienen, auch die darwider handlende, nach verdienen und aussweisung derselbigen abgestrafft und angesehen werden sollen...». 

«Es ist demnach auch unser gantz eigentlicher Will und Befehl, dass von stund an die Dorffwachten aller Orten Unserer Bottmässigkeit, insonderheit an den Gräntz-Orten, Brugken, Fahren und Pässen, als eine hoch nothwendige und den Gemeinden selbs zu grossem Nutzen reichende Sach, so wol Tags als Nachts widerum angestellet, damit unaufhörlich fortgefahren... Niemand verdächtiger und ohne genugsamme erkundung durchgelassen.»

Druck «Cantzley Zürich vom Dritten Tag Hornung (Februar) von der Gnadenreichen Geburt Christi unsern lieben Herren und Heilands gezellet/Eintausend/Siebenhundert.»

Interessante Fakten über das Betteln, Diebe, Strolche usw. und die Aufgaben und Organisation der Polizei im allgemeinen vom Mittelalter bis in die Neuzeit erfahren Sie aus dem lesenswerten Artikel «150 Jahre Kantonspolizei Obwalden», welcher unter folgendem Link eingesehen werden kann: 50-jahre-kantonspolizei-obwalden

 

Grösse und Beschaffenheit des Dokuments: 20x16 cm, Papier.