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Historische Dokumente und Autographen

Escher (vom Luchs), Hans Conrad d’ - Landvogt zu Baden, 1. Zürcher Stadtpräsident (1803)

Referenz: escher-vom-luchs-hans-conrad-d-landvogt-zu-baden-1-zurcher-stadtprasident-1803
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Portrait von H. C. Escher (vom Luchs) und Wappen der Escher von Luchs.

Lebensbescheinigung, am 9. Juli 1794 in Baden ausgestellt, für Hans Locher aus Schlieren, der früher dem Regiment Steiner (in franz. Diensten) angehörte. Das Dokument wurde von Hans Konrad Escher und vom französischen Botschafter in der Schweiz, François Barthélémy unterzeichnet und trägt einen papiergedeckten Siegel von Baden und den roten Siegel der Republik Frankreich. Es wurde bestätigt, dass Hans Locher noch am Leben ist und keinen Dienst für eine fremde Macht angenommen hat, welche mit Frankreich im Krieg steht. Zudem sei Hans Locher nie an einem Komplott (gegen Frankreich) beteiligt gewesen.

Solche Bescheinigungen wurden benötigt um eine französische Pension zu erlangen.

Escher (vom Luchs), Hans Conrad von, (geb. am 8. Okt. 1743, gest. am 12. Dez. 1814) stammte aus dem adeligen Zweig der Familie Escher vom Luchs in Zürich. Sohn des Hans Heinrich, Mitglieds des Gr. Rats von Zürich und Landvogts zu Eglisau, und der Anna Margaretha von Meiss. Heiratete 1765 Dorothea Werdmüller von Elgg, Tochter des Johannes, und in 1786 Elisabetha Rahn, Tochter des Heinrich, Landvogts zu Kyburg und Ratsherrn zu Zürich. Er bekleidete nach vollendeter Ausbildung öffentlicher Ämter in seiner Vaterstadt und stieg darin bis 1797 bis zu einer der obersten Würden auf, der Stelle eines Standessekelmeisters. 1765 Sekretär der Reformationskammer, 1767 Richter am Zürcher Stadtgericht, 1774 Vorsteher der Konstaffel und Mitglied des Gr. Rats von Zürich. 1778-84 Landvogt zu Wädenswil, 1790 Landvogt der Grafschaft Baden, 1796 Obervogt von Küsnacht (ZH). 1804-14 Mitglied des Kl. Rats. Im Militär stieg Escher vom Hauptmann (1770) bis zum Generalinspektor des Kavalleriekorps (1788) auf. Schon 1796 als schweizerischer Repräsentant in Basel in Unterhandlungen mit den Heerführern der Koalition am Rhein und 1797 in den revolutionären Wirren im Gebiete der Abtei St. Gallen als Zürichs vermittelnder Gesandter mit Erfolg tätig. Nach der Umwälzung der Schweiz durch die französische Invasion 1798 wirkte er als Präsident der Munizipalität Zürich und 1799 als Mitglied und als Präsident der sogenannten Interimsregierung (der erste Stapi von Zürich). Diese wurde nach dem Einrücken Erzherzog Karls in die Schweiz in Zürich gebildet, aber nach dem Abzug des österreichischen Heeres und der Niederlage des russischen unter Korsakow gegenüber Masséna und der Wiederbesetzung Zürichs durch die Franzosen wieder aufgelöst wurde. Bis 1802 blieb er im Privatstand. Dann wieder Präsident der Gemeindekammer und 1803 Mitglied der unter der Bonaparte’schen Mediationsverfassung errichteten kantonalen Regierung, nahm er bald auch an eidg. Angelegenheiten wesentlichen Anteil. Auf den Tagsatzungen von 1807 und 1813 war er Zürcher Legationsrat an der Seite des Landammannes Reinhard und ging Ende 1813 mit Alois Reding als schweizerischer Gesandter ins Hauptquartier der Alliierten in Frankfurt a. M. und nach Freiburg im Breisgau. Als die seit 1813 versammelt gebliebene und mit der mühsamen Rekonstitution der Schweiz beschäftigte Tagsatzung Reinhard als schweizerischen Bevollmächtigten nach Wien abordnete (12. Sept. 1814), wo eine besondere Kommission des Kongresses für die schweizerischen Angelegenheiten bestellt worden war, ging das Präsidium der Tagsatzung auf Escher über. Er erwarb sich in dieser Stellung in seltenem Grade das Vertrauen der Versammlung, wurde aber schon im dritten Monat seiner Aufgabe und seinem Vaterlande entrissen. Am 12. Dez. 1814 traf ihn ein Schlaganfall und machte seinem Leben ein Ende. Abgesehen von seinen Leistungen als Staatsmann, war er auch ein bedeutender Gönner und Freund musikalischer Bestrebungen in und um Zürich.

 

Grösse und Beschaffenheit des Dokuments: 35x22 cm, Papier.