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Historische Dokumente und Autographen

Reinhard, Hans von. Stadtschreiber von Zürich, später Landammann der Schweiz

Referenz: reinhard-hans-von-stadtschreiber-von-zurich-spater-landammann-der-schweiz
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Portrait oben von Hans von Reinhard. Lithographie eines Gemäldes von Johann Oeri aus 1804.

Der Bürgermeister & Rat der Stadt & Republik Zürich bescheinigen Heinrich Kuhn aus dem Kt. Zürich, welcher dem Schweizer Regiment Steiner angehörte, dass er er noch am Leben ist, nicht bei einer fremde (nicht französischen) Macht im Solde steht und nicht an einem Komplott gegen Frankreich beteiligt war. Schweizer Söldner benötigten solche Bescheinigungen um in den Genuss einer französischen Rente bzw. Pension zu gelangen.

Reinhard, Hans von, (*1755 - †1835) stammte aus einem ratsfähigen Geschlecht der Stadt Zürich und war Mitglied des engeren («Adels-») Stübli der Gesellschaft zur Constaffel. 1778 bis 1779 amtete er als Landvogt der Landgrafschaft Thurgau und 1795 bis 1798 der Grafschaft Baden. In Zürich bekleidete er verschiedene Ämter. Von 1787-1794 war er Staatsschreiber. 1798-99 Mitglied der Provisorischen Munizipalität Zürich. 1799 wurde Hans Reinhard von den französischen Truppen verhaftet und als Geisel nach Basel deportiert. Trotz seiner Flucht aus der Gefangenschaft wurde er nach seiner Rückkehr in Zürich in seinen Ämtern bestätigt und 1801/02 Regierungsstatthalter des helvetischen Kantons Zürich und Mitglied der provisorischen Kantonsregierung. Er reiste als Vertreter Zürichs an die Helvetische Consulta in Paris, wo Napoleon der Schweiz die Mediationsverfassung übergab. An der Consulta erwirkte Hans von Reinhard die Vergrösserung Zürichs um Dietikon, Hüttikon, Oetwil an der Limmat und Schlieren und unterzeichnete als Ausschussmitglied die Mediationsakte vom 19. Februar 1803.

Im wieder erstandenen Kanton Zürich wurde Hans von Reinhard Mitglied der provisorischen Regierungskommission, des Grossen Rats (1803-1835), des Kleinen Rats 1803-1830, wiederholte Male Zürcher Bürgermeister (1803-1830) und Staatsrat 1814-1830. 1807 und 1813 war Reinhard Landammann der Schweiz. 

Als Abgeordneter von Zürich in der eidgenössischen Tagsatzung zwischen 1803 und 1830 nahm von Reinhard auch Einfluss auf die Schweizer Politik: 1804 vertrat er die Schweiz an der Kaiserkrönung Napoleons in Paris und 1814 bis 1815 am Wiener Kongress.

Barthélémy, François, (*1747 - †1830) übernahm im Jahre 1791 als bevollmächtigter Minister die französische Gesandtschaft in der Schweiz. Die antirevolutionäre Stimmung im Solothurn ließen ihn die dortige Gesandtschaft auflösen und nach Baden ausweichen. Trotz des Abbruchs der diplomatischen Beziehungen durch die Tagsatzung blieb er in der Schweiz. Er war daran beteiligt, dass der Nationalkonvent 1793 die Neutralität der Schweiz anerkannte. Durch ihn wurde die Annexion Genfs aufgeschoben. Auf der anderen Seite sorgte er für Proviantlieferungen aus der Schweiz für die französische Armee. Er war nun wieder offiziell in der Schweiz akkreditiert 1795 am Abschluss des Friedens von Basel mit Preußen, Spanien und der Landgrafschaft Hessen-Kassel maßgeblich beteiligt. Ein Friedensschluss mit Großbritannien scheiterte jedoch.

Vom Rat der Alten wurde er nach den Wahlen vom 25. Februar 1797, die einen großen Erfolg der Royalisten ergaben, am 26. Mai 1797 in das Direktorium gewählt. Er stand ähnlich wie Lazare Carnot für einen gemäßigten Kurs mit gewissen monarchistischen Neigungen. Durch den Staatsstreich des 18. Fructidor V (4. September 1797), der von den republikanischen Kräften im Direktorium gegen die erstarkende Rechte angestrengt wurde, wurde er gestürzt. Er wurde verhaftet und nach Französisch-Guayana gebracht. Ihm gelang die Flucht in die Vereinigten Staaten und von dort aus nach Großbritannien.

Nach dem Staatsstreich des 18. Brumaire VIII (9. November 1799) berief ihn Napoleon nach Frankreich zurück. Dieser machte ihn 1800 zum Mitglied des Senats. Außerdem wurde er zum Kommandanten der Ehrenlegion ernannt. Als Kaiser ernannte Napoleon ihn 1808 zum Grafen. Nach der Niederlage Napoleons in den Befreiungskriegen führte er als Vizepräsident des Senats im April 1814 den Vorsitz im Senat, der die Absetzung Napoleons beschloss. Nach der Restauration ernannte ihn Ludwig XVIII. zum Pair von Frankreich und Großoffizier der Ehrenlegion. Während der Herrschaft der hundert Tage entfernte ihn Napoleon von der Liste der Pairs. Nach der erneuten Restauration von 1815 wurde er zum Staatsminister ernannt und zum Marquis erhoben. 

 

Grösse und Beschaffenheit des Dokuments: 35x22 cm, Papier. Schönes papiergedecktes Zürcher Staatssiegel und ein rotes Siegel der Republik Frankreich.