print
previous Song play stop next Song

Historische Dokumente und Autographen

Sandol-Roy, Abraham de - Staatsrat in Neuenburg

Referenz: sandol-roy-abraham-de-staatsrat-in-neuenburg
Referenz: sandol-roy-abraham-de-staatsrat-in-neuenburg
Referenz: sandol-roy-abraham-de-staatsrat-in-neuenburg

Bild von Abraham Sandol-Roy (Mitte) und von Friedrich Wilhelm II, König von Preussen und Fürst von Neuenburg.

Informationsschreiben von Abraham de Sandol-Roy (Staatsrat von Neuchâtel) an den Bürgermeister von Boudry (NE) betreffend der erschütternden Nachricht vom überraschenden Ableben von Friedrich Wilhelm II, König von Preussen und Fürst von Neuenburg. Der Staatsrat erwartet sämtliche Mitglieder am Donnerstag den 14. dieses Monats (Dezember 1797) um 10.00 Uhr zur Trauerfeier zu erscheinen und um Kondolenzbriefe an den neuen Regenten (Friedrich Wilhelm III, König von Preussen) zu schreiben.

In der Folge kam es zu kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen den Eidgenossen und Frankreich. Im Dezember 1797 besetzten französische Truppen Teile des Fürstbistums Basel nördlich von Neuenburg, im Januar 1798 das Waadtland südlich von Neuenburg und im März 1798 die Gebiete der heutigen Kantone Freiburg und Bern östlich von Neuenburg. Das Fürstentum Neuenburg blieb im Hinblick auf den zwischen Preußen und Frankreich am 5. April 1795 geschlossenen Frieden von Basel von einer Besetzung und einem Anschluss an die Helvetische Republik verschont. Erst 1806 überliess Friedrich Wilhelm III. von Preussen aufgrund des Pariser Vertrages vom 15. Februar 1806 das Fürstentum Neuenburg Napoleon I. Dieser setzte am 30. März 1806 seinen Feldmarschall Louis Alexandre Berthier als Fürsten von Neuenburg ein. Infolge des Ersten Pariser Friedens verzichtete Berthier durch Vertrag vom 3. Juni 1814 gegen eine lebenslängliche Rente von 34'000 Talern auf das Fürstentum Neuenburg zugunsten Preussens, welches sofort wieder davon Besitz ergriff. Der König von Preussen gab dem Fürstentum von London aus am 18. Juni 1814 eine neue Verfassung (charte constitutionelle) nach dem Vorbild der Verfassung von Genf und erneuerte die Rechte des Fürstentums als einen für sich bestehenden, von preussischen Staatsinteressen ganz getrennten Staates. In der Folge wurde das Fürstentum Neuenburg auf Basis des Bundesvertrages vom 9. September 1814, als Kanton in die Eidgenossenschaft aufgenommen. Anlässlich des Wiener Kongresses (1815) wurde Neuenburg als Schweizer Kanton anerkannt.

Sandol-Roy, Abraham. Staatsrat in Neuchâtel, Mitglied des Gerichts der Trois États. Er wurde zusammen mit seinem Vater Isaac in 1757 geadelt.

 

Grösse und Beschaffenheit des Dokuments: 35x 21 cm, Papier.