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Historische Dokumente und Autographen

5 Batzen - Helvetische Republik -1799

Referenz: 5-batzen-helvetische-republik-1799
Referenz: 5-batzen-helvetische-republik-1799

HELVETISCHE REPUBLIK 1799 / 5 BATZEN B (BERN)

Vorderseite: Soldat in altspanischer Uniform mit der Waffe in einer Hand und der Fahne der Helvetischen Republik in der anderen. 

Die Rückseite zeigt einen Eichenlaubkranz, die Wertangabe und das Münzzeichen.

Historischer Hintergrund:

In der Helvetik ging das Münzrecht der Kantone an den Zentralstaat. Die helvetische Münzen wurden auf der Grundlage des französischen Dezimalsystems und nach dem bernischen Münzfuss ausgeprägt. Am 25. Uni und am 10. Dezember 1798 beschlossen die Räte, das helvetische Münzen zu 40, 10, 5 und 1 Batzen und zu 2 und 1 Kreuzern geprägt werden. Ein Gesetz vom 19. März 1799 bestimmte:

1. Das Münzrecht liegt allein beim Staat und die Staatsrechnungen werden in Frankenwährung geführt

2. Der Schweizerfranken enthält die Sorten 4, 2 und 1 Franken als Münzeinheit und teilt sich in 10 Batzen, der Batzen in 10 Rappen

3. Das Gold soll 21 22/32 Karat fein sein.

Die Münzen der Helvetik wurden in Bern (Münzzeichen B), Basel (Münzzeichen BA) und Solothurn (Münzzeichen S) geprägt. Sie tragen auf der Vorderseite die Umschrift «Helvetische Republik» sowie das Prägejahr. Auf den Gold- und Silbermünzen ist ein Mann in altspanischer Tracht abgebildet. Er hält eine Fahne der helvetischen Republik in den Farben grün, gelb und rot. Die Rückseite zeigt einen Eichenlaubkranz, die Wertangabe und das Münzzeichen.

Dieses an sich gute Münzgesetz scheiterte am allgemeinen Geldmangel der Zentralbehörde. Die Feudallasten waren abgeschafft und es war schwierig, diese durch eine allgemeine Steuer zu ersetzen. Die Helvetische Republik war ein Staat ohne Geld und geriet damit in einen Teufelskreis. Ohne Geld war es unmöglich, eine wirksame Verwaltung zu schaffen, aber ebenso unmöglich war es, ohne einen Verwaltungsapparat Steuern einzubringen. Das Budget der Republik sah für 1799 Einkünfte von ungefähr 13.5 Millionen Franken vor, in die Kasse flossen aber nur 3.8 Millionen. Die Regierung sah im Münzregal eine günstige Finanzquelle und prägte Scheidemünzen in grosser Zahl. Die einzelne Kantone ihrerseits wollten sich dem Gesetz nicht unterwerfen und hielten am alten Münzfuss fest. Zentralismus und Föderalismus bekämpften sich. Im Frühjahr 1803 nahm die unbeliebte helvetische Regierung ein schnelles Ende. Da man sich nicht einigen konnte, zwang Napoleon I. der Schweiz die Mediationsakte auf. Nach der Auflösung der Helvetik erlangten die Kantone wiederum ihre Münzhoheit unter der Mediationsverfassung Napoleons. Leider wurde kein ernster Versuch gemacht, das Münzwesen zu regeln. Es fiel wieder in den alten unerfreulichen Zustand zurück; die Situation verschlimmerte sich durch die Ausgabe einer Unmenge kleiner Scheidemünzen der neugeschaffenen Kantone.