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Historische Dokumente und Autographen

Bolt, Johann Kaspar - Regierungsstatthalter Kanton Säntis

Referenz: bolt-johann-kaspar-regierungsstatthalter-kanton-santis
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Brief des Regierungsstatthalters des Kantons Säntis Johann Kaspar Bolt an den Bürger Heer, Regierungsstatthalter des Kantons Linth. Es geht um ansteckende Tierseuchen und die in diesem Zusammenhang notwendige Sperrung von Transitwegen und Alpenpässen.

Hinweis für den Vorphilatelisten: Interessantes Helvetikdokument mit Zierbriefkopf und seltener Tellvignette (ähnlich Grünewald*: Bk-Nr. 24, Seltenheitsgrad 9). Auf der Adressseite befindet sich der schwarze Stempelabdruck «Der Regierungs-Statthalter des Cantons Sentis» (Grünewald*: Nr. 485, Seltenheitsgrad 9). *Andreas Grünewald: «Die Helvetische Republik», Band IV Schriftenreihe Schweiz. Postgeschichte.

Transkription:

«ST. GALLEN, 9. Januar 1801.

Der Regierungsstatthalter des Kantons Säntis an den Bürger Heer, Regierungsstatthalter vom Kanton Linth.

Bürger Collega !

Auf Ihre unterm 30tn Xbrs an mich erlaßene Anzeige wegen einer in dem Vorarlbergischen verspürten Klauenseuche unter dem Horn-Vieh, einer andern anstekenden Kranckheit unter den Pferdten, und dem dißen ungeachtet offenen Passes in dem Oberriedt, nehme die Freyheit Ihnen Br. Collega die Bemerckung zu machen, daß da ich immer mit den Ständen der Vorarlbergischen Landschaft mich über diesen Gegenstand schriftlich unterhalten habe und mir noch unterm 7tn 9br innliegender Bericht von Ihnen eingegangen, die eigentliche Sperre auch nur gegen Schwaben und das Allgäu angelegt gegen Montafun und Bludenz aber der Paß noch immer offen war, so ist dem aus dieser Gegend mit richtigen Gesundheitscheinen herkommenden Vieh der Eingang niemals untersagt worden, zumal da die Klauenseüche keine tödtliche oder contagieüse Kranckheit ist, die sich zwar auch in dem hiesigen Canton gezeigt aber ganz ohne fernere Folgen geblieben, von den Pferden aber ist mir noch nicht das mindeste bekannt worden. Indem ich Ihnen deswegen Ihre Anzeige sowol über diese als jene verbindlichst verdancke, versichere Sie zugleich daß ich mich ungesäumt bey bemelten Landständen des nähern erkundigen, Ihnen von dem in Erfahrung bringenden ungesäumt Bericht ertheilen, und pflichtgemäß nicht das mindeste versäumen werde, alle nöthige Vorsichtsmaßnahmen zu verrichten um gemeinschaftlich mit Ihnen das Vaterland vor Schaden und Unglück zu verwahren; belieben Sie anbey es mir nicht übel zu deüten wenn ich Ihnen anmit noch Kentniß eines empfangenen Berichtes mittheile, daß in der Gegend von Chur eine bösartige Seüche herschen solle, und Sie ersuche da diese Gegend mit Ihrem Canton zusamenhängt sich des nähern darüber zu erkundigen und mir das eigentliche darüber einzuberichten, damit auch ich die nöthige diesfallsige Verfügungen treffen könne.

Gruß und Freündschaft!

Der Regier(ung)s-Statthalter vom Canton Sentis

Bolt»

Bolt, Johann Kaspar (*1760 - †1808), ref., von Krummenau und St. Gallen (1799). Im Toggenburg Zeugherr, evang. Landesseckelmeister, Landrat, 1795 Landratsobmann. Distriktsstatthalters von Neu Sankt Johann im helvetischen Kanton Linth. Im Febr. 1798 amtierte Bolt neben dem katholischen Wirt Josef Bürgi als Landammann der von den Toggenburgern gebildeten provisorischen Volksregierung. Vom helvetischen Direktorium im Mai 1798 zum Regierungsstatthalter des Kantons Säntis ernannt, trat Bolt infolge des föderalistischen Staatsstreichs vom Oktober 1801 zurück. 1803-08 war er Mitglied des St. Galler Kleinen und Grossen Rats. Im Weiteren versah er das Amt des Präsident des evangelischen Ehegerichts.

 

Grösse und Beschaffenheit des Dokuments: 36x22 cm, Papier.