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Historische Dokumente und Autographen

Gazette de France - Bericht über die neusten politischen Entwicklungen in der Schweiz

Referenz: gazette-de-france-bericht-uber-die-neusten-politischen-entwicklungen-in-der-schweiz

In der «Gazette de France» vom 24. März 1801 wird auf der Titelseite über die Helvetische Republik berichtet und eine (ungenannte) Berner Nachrichtenquelle vom 15. März (1801) zitiert:

Es bestätigt sich immer mehr, dass die Basis der neue helvetische Verfassung die Einheit und Unteilbarkeit ist. Die Feinde dieses Systems versuchen verzweifelt die alte Ordnung wieder herzustellen und versuchen wichtige Posten, welche neu entstehen, zu besetzen.

In Schaffhausen hat sich Widerstand gegen die Abtrennung vom helvetischen Territorium verstärkt. Die Schaffhauser Regierung hat in diesem Zusammenhang einen Brief an die helvetischen Regierung geschickt, mit der Absicht, gegen die Abtrennung zu protestiert. Die Regierung hat ihnen geantwortet, die Ruhe zu bewahren; Es habe nie die Absicht bestanden die Stadt oder den Kanton vom (helvetischen) Gebiet zu separieren.

Von Klein-Basel wird vom Abriss eines Lager berichtet, von wo man (die Franzosen) Baumaterial nach Hüningen abtransportieren wollte, aber der (franz.) General Moreau habe befohlen, die Materialien der Stadt Basel oder der Helvetischen Republik zurückzugeben. Man bereite in Hüningen den Aufbau eines grossen militärischen Hauptquartiers der (franz.) Reservearmee vor; General MacDonald wird jedoch nur ein paar Tage hier verweilen und sich dann nach Paris begeben. Die 3 helvetischen Divisionen (ungefähr 3'000 Mann), welche in die Heimat zurückgekehrt ist, werden dem Kommando des (franz.) General Leval, Kommandant der 5. Division, unterstehen.

Im weiteren wird erwähnt, dass der 1. Konsul (Bonaparte) nichts mehr von den Plänen der alten Regierung hören wolle. Die helvetische Botschaft und vor allem der Bürger Glayre würden ein sehr hohes Vertrauen bei Bonaparte geniessen und ihre Vorstösse würden in Paris mit grösstem Wohlwollen aufgenommen. Diese Neuigkeit sei offiziell.

An ihrer Sitzung vom 4. März 1801 hat die helvetische Legislative im Prinzip beschlossen, dass die Ausübung der christlichen Religionen, katholische und reformierte, dem direkten Schutz des Staates geniest. Dieser Grundsatz werde an das Verfassungskomitee weitergeleitet.

 

Grösse und Beschaffenheit des Dokuments: 30x22 cm, Papier.