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Historische Dokumente und Autographen

Grosser Rat(h) Luzern beschliesst neue Gesetze mit Androhung der Todesstrafe

Referenz: grosser-rath-luzern-beschliesst-neue-gesetze-mit-androhung-der-todesstrafe

Am 30. März 1799 wurden in Luzern folgende neue Gesetze der helvetischen Regierung publiziert:

«1. Jeder helvetische Bürger, welcher laut dem Militärgesetz vom 13. Dezember 1798 verweigern würde, mit dem Elitekorps zu marschieren, wenn er von der Regierung dazu aufgeboten wird, soll mit dem Tod bestraft werden.

2. Jeder helvetische Bürger, oder jeder in Helvetien sich aufhaltende Fremde, der sich durch Worte oder Handlungen gegen die Massregeln, welche die Regierung zur Vertheidigung des Vaterlandes beschliessen wird, auflehnen, oder andere von ihrem Gehorsam gegen die Gesetze, und Ihre Pflichten der Vertheidigung des Vaterlands abzuhalten trachten würde, oder welcher vorschlagen würde, sich einer fremden Macht zu unterwerfen, soll mit dem Tode bestraft werden.

3. Beyde obigen Verbrechen sollen als militärische Verbrechen angesehen, und durch die Kriegsgerichte beurtheilt werden.

4. Dieses Gesetz soll ohne Verzug gedruckt, in ganz Helvetien bekannt gemacht, und wo es nöthig ist, angeschlagen werden.

Der Präsident des grossen Raths,

Deloes.

...

Der Präsident des Senats,

A. Fornerod

...

Der Präsident des vollziehenden Direktoriums,

Bay.

Im Namen des Direktoriums der General-Sekretär,

Mousson 

Der Minister der Justiz und der Polizey,

F. B. Meyer»

 

Grösse und Beschaffenheit des Dokuments: 34x21 cm, Papier.