print
previous Song play stop next Song

Historische Dokumente und Autographen

Moos - Distrikteinnehmer von Zug

Referenz: moos-distrikteinnehmer-von-zug
Referenz: moos-distrikteinnehmer-von-zug

Helvetikbrief vom 26ten Hornung 1802 (26. Februar 1802) vom Distrikt-Einnehmer von Zug, signiert Moos und adressiert an die Munizipalität Baar. Er erteilt der dortigen Finanzverwaltung administrative Ratschläge und Anordnungen mit Bezug auf bestimmte Beschlüsse.

Hinweis für den Vorphilatelisten: Die Vignette der obersten Zentralbehörde im Briefkopf entspricht bei Grünewald* dem Zierbriefkopf Nr. 11, mit dem Seltenheitsgrad 9. Der handschriftlichen Franchise-Absender lautet: D.E.v.Z. und bedeutet Distrikts-Einnehmer von Zug. *Andreas Grünewald: «Die Helvetische Republik», Band IV Schriftenreihe Schweiz. Postgeschichte.

Transkription:

«ZUG, 26. Februar 1802.

Der Distriktseinnehmer in Zug an die Munizipalität Baar

Bürger!

Alle Einnahmen so Sie die Monate hindurch beziehen, müßen laut Art. 109, 110, 111, 112 & 124 des Beschlußes vom 10tn Febr. 1801 mir allemahl vom fünfzehenten zum zwanzgisten mit den gehörigen Belegen und Rechnungen eingehändiget werden, und wenn nicht bezogen worden die Nichts Beziehung bescheint werden.

Also werden Sie auch auf künftige Rechung für die unterm 9tn & 23tn May 23 Juni, 17tn Juli & 24tn Aug(u)st 1801 empfangenen Trudsachen, je nach dem bestimmten Preis den Ertrag erlegen.

Zugleich für die unterm 27tn 7bris empfangenen und den Eigenthümern zugestellten Wirthschafftsbewilligungen für jede 3 Batzen etc. etc. etc.

R. Gruß

Der Distrikts-Einnehmer

Moos»

 

Grösse und Beschaffenheit des Dokuments: 35x22 cm, Papier.