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Historische Dokumente und Autographen

Muralt, Hans Conrad (von) - Zürcher Rats- & Zunftgeschlecht, Textilhändler, später Bürgermeister

Referenz: muralt-hans-conrad-von-zurcher-rats-zunftgeschlecht-textilhandler-spater-burgermeister
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Brief vom 20. November 1802 von der Textilfirma Hans Conrad Muralt & Sohn an die Firma Joh. Melchior Cammenzind & Sohn in Gersau. Es geht und Geschäfte und Gegengeschäfte und über Differenzen in der Auslegung der Geschäftskonditionen.

Die nachfolgende Transkription verdeutlich wie sehr sich die Sprache und vor allem auch die Geschäftssprache bis zur heutigen Zeit gewandelt hat.

Transkription:

«Herren Joh. Melchior Cammenzind & Sohn in Gersau.

Zürich den 20. 9ber 1802.

Höfflichst beantwortend Dero werthestes vom 15 9ber müßen uns sehr uber Ihre Aüßerung verwundern, daß Sie die gekauften 11 Galletam Ballen nicht anderst, als gegen Waar an Zahlung, annehmen wollen. Belieben Sie unsere sämtlichen Briefe die Ihnen über dieses Geschäft geschrieben nachzusehen, und Sie werden nirgends finden, daß uns engagiert haben, Waar an Zahlung zu nehmen. Wir machten Ihnen eine Proposition auf 1 B. Crescentia, allein dieses hatte keinen Bezug auf das Galletam Geschäft, und da wir in den Conditionen nicht einig wurden, so unterblieb dieser Handel... Nachher versicherten Sie, daß sobald wieder einiger Bedörfen an Gespunsten hätten, so werden uns mit unserm Auftrage gerne vorzüglich an Sie wenden, und dieses werden auch thun. Allein da wir jezo keine Art Gespunsten gebrauchen, und Sie versichern, daß, soviel auch sonsten Gespunsten gekauft, jezo seit sehr langer Zeit auch nicht ein einzig B. von irgendeinem Freünd bezogen, indem wir selbsten noch zuviel eigene Gespunsten haben, und daher können uns nicht noch mehreres beylegen. Bey den verschiedenen Propositionen, die Sie uns nachdem die Galletami in Ihren Handen war, darauf machten, wurde nie davon gesprochen, daß wir Garn an Zahlung nehmen müßten, und Sie seid ein zu erfahrner Kauffmann, um nicht durch den einzigen Umstand klar einzusehen, daß von keinem Tauschhandel die Rede war; da wir gar keine Preise fixierten wir Gespunsten dagegen nehmen müßten, dieses wäre doch gewiß bey einem Tauschhandel das erste gewesen. Wir haben wahrlich an dem Galletam genug eingebüßt, allein da nun das Geschäft laut Ihren eignen Briefen p. 6/m oder 3 p/o Sconto, ohne von Waar zu reden, geschloßen ist, so laßen uns keine ferneren Zumuthungen mehr machen, sondern behelfen uns bestimmt, der getrofenen Übereinkunft. Ist es Ihnen jezo nicht bequem die Zahlung zu leisten, so warten Sie 6 Monath, zeigt sich dar Anlaß Gespunsten zu gebrauchen, so sollen Sie finden, daß laut unserer Versicherung Ihnen unsere Aufträge machen, allein wir engagieren uns zu nichts. 

Wir empfehlen uns bestens.

Hans Conrad Muralt & Sohn»

Hans Conrad (von) Muralt (1779- †1869), war der Sohn von Heinrich, Kaufmann und Direktor der Zürcher Kaufmannschaft. Der Vater nahm Hans Conrad Muralt schon früh als Mitarbeiter auf und beide brachten ihr Geschäft, Baumwollspinnerei und Maschinenfabrik, zu großer Blüte. Er trat als Nachfolger seines Vaters 1812 ins Direktorium der Kaufmannschaft ein, wurde Oberst der Kavallerie und 1813 Chef der sog. Standeslegion, amtete als Sekretär der Tagsatzungskommission und gewann so Einblick in die eidgenössische Politik. Im Auftrag des Großen Rates, dessen Mitglied er seit 1814 war, gelang es ihm 1818, in Zusammenarbeit mit dem Basler Carl Wieland, die Rückerstattung der vom franz. General Masséna 1799 auferlegten Zwangsanleihe von Frankreich zu erreichen. 1823 stieg er in den Kleinen Rat auf und 1828 in dessen Ausschuß, den Staatsrat. Nun entfaltete er eine ausgedehnte Tätigkeit in der Eidgenossenschaft, als Tagsatzungsgesandter 1823–30, als Vizepräsident der eidgenössischen Militärbehörde und als Delegierter für Verhandlungen in Wirtschaftsfragen mit dem Ausland. Als Mediator in den Basler Wirren richtete er aber gegen die revolutionäre Strömung nichts aus. Als diese Bewegung auch Zürich ergriff, trat Muralt aus der Regierung aus und widmete sich als Präsident der Handelskammer den wirtschaftlichen Angelegenheiten seiner Vaterstadt, besonders den Bank- und Eisenbahnfragen. Er war Mitbegründer der Baumwollspinnerei und Maschinenfabrik Neumühle (später Escher, Wyss & Cie) und 1836 der Bank in Zürich. Nach dem «Züriputsch» wurde er 1839 Zürcher Bürgermeisters und 1840 Landammann der Schweiz. Aber der stets heftiger werdende Kampf um die Bundesreform – Aufhebung der Klöster im Aargau und Berufung der Jesuiten nach Luzern – war seiner ausgleichenden Natur so zuwider, weshalb er 1844 vom Bürgermeisteramt zurücktrat und sein Mandat als Mitglied des Großen Rates aufgab, jedoch in der Zürcher Handelskammer und anderen kantonalen und eidgenössischen Kommissionen verblieb.

 

Grösse und Beschaffenheit des Dokuments: 23x19 cm, Papier mit Wasserzeichen.