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Historische Dokumente und Autographen

Widmer, Johann Jacob - Präsident der Luzerner Verwaltungskammer

Referenz: widmer-johann-jacob-prasident-der-luzerner-verwaltungskammer
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Brief m. U. an den Erziehungsrat des Kantons Säntis in Sankt Gallen (gegengezeichnet u. von der Hand des Sekretärs X. Mohr). LUZERN, 30. Juli 1801. 2 pp. in-fol.,

Hinweis für den Vorphilatelisten: Stempel der Verwaltungskammer des Kantons Luzern (Grünewald Nr. 530, Seltenheitsgrad 9). *Andreas Grünewald: «Die Helvetische Republik», Band IV Schriftenreihe Schweiz. Postgeschichte.

Transkription:

«An den Erziehungs-Rath des Cantons Sentis

in St. Gallen

Erziehungs-Rath d(es) C(antons) Luzern

[Empfängervermerk :] 1801 Jul. 30 Luzern : Erz(iehungs-)R(at) über die Säntißer Schultabellen ueber gemeinsame Schritte und Schutz des Erziehungswesens bei der politischen Umgestaltung.

Freyheit – Gleichheit

Luzern den 30tn. July 1801.

Der Erziehungs-Rath des Cantons Luzern an den Erziehungs-Rath des Cantons Sentis.

Bürger Collegen !

Wir danken Ihnen für die freündtschaftliche Mittheilung Ihrer Tabellen, welche das Werk eines mühesammen Fleisses sind, und Ihnen, da Sie eine allgemeine und schnelle Übersicht des Schulen-Zustandes ihres Cantons gewähren, jede Verbesserung erleichtern müssen. Auch wir haben eine solche Arbeit gleich nach unsrer Einsezung versucht, welche den vollkommenen Beyfall des damaligen Vollziehungs-Directorium erhielt, und leider in fremder Hand uns verlohren gieng, ehe wir derselben eine Publicitaet geben konnten.

Wir theilen die Besorgnis mit Ihnen, daß durch die Cantonsorganisation die öffentliche Erziehung der allgemeinen Aufsicht und Leitung entzogen, und so auch das wenige Gute, daß bis dahin bewirkt wurde, wieder zernichtet werden könnte. Doch scheint es uns, daß die Anleitung für die Cantons-Tagsazungen, welche unterm 15tn Heümonat von dem gesezgebenden Rath angenommen wurde, einigermaßen diese Besorgnis hebe, und die Anstalt der Erziehungsräthe in kräftigen Schuz nehme, und empfehle. Sollten Sie nichtsdestoweniger einen öffentlichen Schritt von Seite der Erziehungsräthe zur Erhaltung dieses Instituts noch für heilsam achten, so sind wir von Herzen bereit, Ihnen beyzutretten. Erlauben Sie uns nur zu bemerken, ob ein solches Unternehmen nicht wirksamer seyn dürfte, wenn es nicht vereinzelt von jedem Erziehungsrath in seinem Canton, sondern von allen gemeinschaftlich in einer Schrift geschähe, welche die Nothwendigkeit der Beybehaltung allgemeiner Schul-Collegien darstellte, und vielmehr eine Appellation ans Publicum als eine Empfehlung an die Cantonstagsazungen wäre. Wie leicht könnte man sonst aus der Empfehlung unsers Instituts schließen, daß es uns nur um Beybehaltung unsers Sitzes im Erziehungsrathe, obwohl wir daher keine Vortheile zogen, und um Einmischung in die öffentlichen Geschäfte zu thun wäre! Die Unbescheidenheit erlaubt sich heützutag gar vieles, und die Ausartung ist so groß, daß man überall eher eigennüzige als reine, und redliche Absichten finden, und erkennen will.

Wir bitten Sie von Ihren fernern Entschluße uns gütig Nachricht zu geben, damit wir unser Benehmen nach dem Ihrigen richten können. Genehmigen Sie nebst freündschaftlichem Gruß die aufrichtige Zusicherung unsrer ausgezeichneten Achtung und wahren Bruderliebe.

Der President : J. J. Widmer

X. Mohr Secretaire»

Widmer, Johann Jakob (*1766 - †1819), kath., aus Luzern. Sohn des Joseph und der Katharina Leu. Rechtsstudium in Wien, Advokat. Ab 1793 Mitglied der Helvetischen Gesellschaft, 1797-98 und 1801-03 Professor am Luzerner Gymnasium. 1801 Präsident des Erziehungsrats des Kantons Luzern und 1802 der Luzerner Verfassungskommission, 1802-03 Distriktstatthalter von Hochdorf. Auf Missionen zum helvetischen Direktorium und zu General Alexis Balthasar Henri Antoine von Schauenburg wegen der Belastung des Kantons Luzern durch die Kriegskontributionen. 1803-11 Fiskal des Appellationsgerichts und ab 1808 Grossrat. 1811-19 Appellationsrichter. 1814-19 Regierungsrat.

 

Grösse und Beschaffenheit des Dokuments: 35x22 cm, Papier.