print
previous Song play stop next Song

Historische Dokumente und Autographen

Affry, Louis Augustin Philippe de. - Landammann der Schweiz

Referenz: affry-louis-augustin-philippe-de-landammann-der-schweiz
Referenz: affry-louis-augustin-philippe-de-landammann-der-schweiz
Referenz: affry-louis-augustin-philippe-de-landammann-der-schweiz
Referenz: affry-louis-augustin-philippe-de-landammann-der-schweiz

Bild von Louis Auguste Philippe Frédéric François, 2ème Comte d’Affry.

Brief von Louis d‘AFFRY m. U. als Landammann der Schweiz an einen französischen Minister. Freiburg, 30. März 1803. Es geht um die Bezahlung der von der Schweiz an die französischen Truppen geleisteten Lieferungen. Nach einer Verordnung der französischen Konsuln vom 22. Nivôse XI sollen diese offenen Rechnungen erst dann beglichen werden, wenn die Schweiz eine definitive Aufstellung ihrer Dienstleistungen eingereicht hat. Da dies aufgrund der Umstrukturierung der Regierung nach dem Ende der helvetischen Republik gegenwärtig sehr schwierig sei, da die Regierungen der Kantone mit ihrer Bildung beschäftigt wären, bittet d’Affry um einen Aufschub und darum, die besagte Verordnung zugunsten der Schweiz zu modifizieren.

Ludwig August Philippe d'AFFRY (*1743 - †1810). Sohn des Ludwig August Augustin und der Marie-Anne-Constantine de Diesbach-Steinbrugg. Graf. Er besuchte in Paris das Collège Louis-le-Grand, wurde 1758 Fähnrich der Schweizergarde und 1766 Hauptmann der Kompanie seines Vaters, der ihn auch in die Diplomatie einführte. Ab 1765 gehörte er dem Rat der Sechzig in Freiburg an. Er leitete nach dem Chenaux-Handel 1781-82 die Versammlungen des Freiburger Adels. 1784 zum Feldmarschall ernannt, war er vom Jan. 1791 bis April 1792 Befehlshaber sämtlicher sich im Department Haut-Rhin befindlichen Truppen Frankreichs. 1798 kam er in den Geheimen Rat von Freiburg, wurde Kommandant der am 23.1.1798 ausgehobenen Truppen und bemühte sich, der Stadt einen nutzlosen Kampf zu ersparen. Nach dem Fall Freiburgs (2.3.1798) gehörte er der provisorischen Regierung an, bevor er als gemässigter Föderalist gegen die Helvetik Stellung bezog. Seine Bekanntschaft mit Bonaparte, den er 1797 im Beinhaus von Murten empfangen hatte, liess ihn zum Vertreter Freiburgs an der Consulta (1802) werden. Dank des 1. Konsuls von Frankreich (Napoleon Bonaparte) wurde Affry 1803, in gleichen Jahr, in dem er erstmals Schultheiss von Freiburg wurde, zum ersten Landammann der Schweiz ernannt. Ein Amt, das er 1809 nochmals ausübte. Zweifellos war Affry einer der fähigsten Staatsmänner der Mediation, der einzige Landammann von internationalem Format. 1805, 1807 und 1810 verteidigte er als Gesandter in Paris bei Napoleon erfolgreich die Neutralität. Dort erhielt Affry, der auch Kommandeur des St.-Ludwigs-Ordens war, das Band eines Kommandeurs der Ehrenlegion. Zwar sah Frédéric César de la Harpe in ihm bloss einen simplen «Präfekten der Schweiz», doch meisterte Affry dank seiner Erfahrung die politischen Schwierigkeiten des Augenblicks mit Geschick.

 

Grösse und Beschaffenheit des Dokuments: 35x21 cm, Papier, 3 pp. in-fol.