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Historische Dokumente und Autographen

Quadri, Giovanni Batista - Präsident des Kleinen Raths in Bellinzona

Referenz: quadri-giovanni-batista-prasident-des-kleinen-raths-in-bellinzona
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Brief des Kl. Rats des Kantons Tessin an den Regierungskommissar von Bellinzona, unterschrieben vom Präsident des Kleinen Rats Quadri und vom Staatsschreiber Pellegrini.

Quadri, Giovanni Batista, 9.1.1777 Lugano, 30.8.1839 Magliaso, kath., von Magliaso. Sohn des Giuseppe, Offiziers im Dienste des Reichs, und der adligen Marianna Torriani. 1802 Martina Basile, aus einer tarentin. Notabelnfamilie. Collegium Helveticum in Mailand, Rechtsstud. an der Univ. Padua, wahrscheinlich ohne Abschluss. 1797 Anwalt, 1810 Notar. Nach den Unruhen von Lugano vom 15.2.1798 verteidigte Q. die Anführer der cisalpin. Partei der Patrioten, der er selbst angehörte, vor dem helvet. Grossen Rat. In diesem Gremium amtierte Q. 1798 auch als Dolmetscher; ferner war er persönl. Sekretär von Peter Ochs sowie Beamter bei der Präfektur in Lugano. Nach den antifranz. Unruhen vom April 1799 floh er ins Ausland und tat 1800-02 im franz. Heer in Italien Dienst. Nach seiner Rückkehr ins Tessin gehörte er zu den treibenden Kräften der Revolution von 1802 und wurde an der Versammlung von Pian Povrò zum Präs. der Übergangsregierung des Kt. Lugano gewählt. Auch wurde Q. als Delegierter zur Consulta nach Paris abgeordnet, dort aber nicht zugelassen, da die helvet. Behörden seine Wahl nicht anerkannten. 1803-34 sass er im Tessiner Gr. Rat, sein Mandat wurde allerdings ab 1830 sistiert; 1803-07 sowie 1814-30 gehörte er dem Staatsrat an, davon sechsmal als Vorsitzender des Gr. Rats (Landamano reggente). Vom 1807 übernommenen Amt als Regierungskommissar trat er nach einer Kontroverse 1809 zurück. Q. amtierte auch als Friedens- und Appellationsrichter. Als Verfechter eines pragmat. Politikverständnisses verkörperte er das sog. Regiment der Landammänner, das die Exekutive über die Legislative stellte und die Aktivbürgerrechte einschränkte. Die sich dagegen formierende Widerstandsbewegung führte schliesslich zur Verfassungsreform von 1830. 1827 entging Quadri verschiedenen Anschlägen. 1830 wurde er des Missbrauchs und der Hinterziehung von Staatsmitteln angeklagt, drei Jahre später jedoch freigesprochen. 1833-37 gab er die Zeitschrift «L'Indipendente» heraus. Die polit. Bilanz seiner Regierungszeit fällt durchzogen aus. Fortschritten bei der Einigung des Kantons, u.a. durch Verbesserung der Strassenverbindungen und den Erlass des Strafgesetzbuches und des Strafprozessrechts von 1816, stehen antiliberale Massnahmen und Quadris Neigung zum Klientelismus gegenüber.

 

Grösse und Beschaffenheit des Dokuments: 34x21 cm, Papier.