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Historische Dokumente und Autographen

Goumoëns, Emanuel Samuel Bernard von - Regierungsstatthalter von Thun, Oberstleutnant

Referenz: goumoens-emanuel-samuel-bernard-von-regierungsstatthalter-von-thun-oberstleutnant
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Brief vom 14. Februar 1833, des Regierungsstatthalters von Thun de Goumoëns an den Regierungsstatthalters von Sa(a)nen Raflaub in militärischer Angelegenheit.

Transkription:

«[No. 976. Kreis-Comandant v. Gumoen v. 14t Feb. 1833 fordert die milliterpflichtige Mannschaft auf in 14 Tagen sich bey den Trüllmeistern* zu stellen, damit die Millitär Rudel in gesezliche Ordnung gebracht werden können.]

Thun den 14tn Februar 1833. Herr Regierungs-Statthalter!

Da bey leztabgehaltenen Musterungen die durch Publikation des Regierungsraths der Republik vom 1t. Weinmonat abhin vorgeschriebenen Lobelverzeichniße [?] des H. Kreis-Adjutanten nach § 9 seiner Instruktion und die Verzeichniße der Trüllmeister, welche sie nach den §§ 4 und 18 ihrer Instruktion zu führen haben, nicht pünktlich gehalten werden, meistens ganz fehlen, so nehme ich die Freyheit Sie zu ersuchen, wiederholt öffentlich bekanntmachen zu wollen, daß die in ihre Waffengattung eintretenden und die aus einem Stammquartier ein und ausziehenden Reservisten und Auszüger aller Waffen, desgleichen die in das Marsch-Bataillon versezte Mannschaft jedenfalls sich innert 14 Tagen Zeit bey ihrem Trüllmeister und Unterstatthalter melden sollen, bey unnachläßlicher Buße von L: 4 [?] und Strafe von Gefangenschaft nach den Umstanden § 18 der Instruktion der Trüllmeister.

Die Unterstatthalter sollen eigene Register von den ihnen daher gemachten Anzeigen führen, die Leute von denen ihnen bekannt wird, daß sie die Anzeige vernachläßigt haben zu der in § 18 der Trüllmeister-Instruktion bestimmten Straffe verleiden, und nicht nur auf solche Einsaßen die Hintersaßgeld bezahlen, sondern auch auf die Bauernknechte, von welchen viele militairpflichtig sind, genau achten.

Ich ersuche Sie den Trüllmeistern in dieser Hinsicht, weil sie einzig die Ordnung nicht behaupten können, kräftige Stüze zu verleihen.

Mit Hochschäzung verharrend.

Der Oberst Lt. und Commandant des IVt Militair-Kreises

v. Gumoens»

* Drillmeistern

Mit François de Goumoëns (*1519?- vor †16.1.1600) integrierten sich die Goumoëns durch Verbindungen mit den Familie von Bonstetten, von Erlach und von Luternau ins bernerische Patriziat; 1632 wurde Jérémie (*1596 - †1654) in die Berner Burgergemeinde aufgenommen. Die Vorteile dieser Integration in die Führungselite machten sich jedoch erst im 18. Jh. bezahlt: Jean-Baptiste (1658 - †1720) kam 1701 in den Gr. Rat und erhielt 1710 die Vogtei Echallens zugesprochen; sein Sohn Sigismond Emanuel Jérôme (*1702 - †1777) wurde 1740 Vogt von Avenches. Die Zugehörigkeit zur Berner Burgergemeinde erleichterte den Goumoëns zudem den Solddienst im Ausland: So konnte Jacques François 1722 ein Regiment in holländ. Diensten erwerben. Während der Revolution zeigten die Händel zwischen Louis Vincent (*1760 - †1839), Grundbesitzer in Goumoëns-la-Ville, und den Bourla-Papey deutlich die Spannungen zwischen Bauern und ehemaligen Herren bei der Auflösung des Ancien Régime. Wegen seiner Schulden musste die 1789 gegründete Familienkiste (Familienstiftung) mehrmals eingreifen. Während die im Waadtland ansässigen Goumoëns ohne politischen Ämter oder Verwaltungsposten blieben, besetzten die Goumoëns in Bern auch im 19. Jh. Funktionen in der bern. Verwaltung: Charles Frédéric Victor (*1792 - †1843) wurde Vogt von Aarwangen, Emanuel Samuel Bernard (*1796 - †1860) Regierungsstatthalter von Thun und Oberstleutnant. Mehrere Familienmitglieder dienten in ausländ. Armeen, so z.B. Niklaus Emanuel Friedrich und Gustav. Ab 1900 wandten sich die Goumoëns freien Berufen zu (Ingenieure, Architekten, Ärzte).

 

Grösse und Beschaffenheit des Dokuments: 34x21 cm, Papier. Schöner papiergedeckter Siegel.