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Historische Dokumente und Autographen

Keslin, Josef - Landschreiber

Referenz: keslin-josef-landschreiber

Heimatschein für den 19jährigen Jakob Ackermann, der sich offenbar in Frankreich aufhalten möchte, ausgestellt vom Landammann und Rath des Kantons Unterwalden nid dem Kernwald in der Schweiz, unterzeichnet vom Landschreiber Josef Keslin und vom Sekretär der französischen Botschaft in Bern, des Grafen Joseph Marie von Horrer (1775-1849). Dieser war früher Diplomat in Russland und 1826 Sekretär der franz. Botschaft in der Schweiz, später Konsul in Bukarest und Autor von zahlreichen Büchern. Der Heimatschein gilt nur für den Aufenthalt in Frankreich, aber nicht für eine allfällige Heirat !

Schöne Briefkopf Vignette und Papiersiegel. Stempel der franz. Botschaft in der Schweiz.

Transkription:

«Kanton „Unterwalden nid dem Kernwald 

Armen Verwaltungs, Bezirk von Buochs No. 117.

Wir Landammann u. Rath des Kantons Unterwalden, nid dem Kernwald in der Schweiz

Urkunden, daß Vorweiser dieses Herr Jacob Ackermann, seines Alters 19 Jahre, unser wahre Landmann seye, und wir ihn als solchen zu allen Zeiten anerkennen werden. In Kraft deßen wir die feyerliche Zusicherung geben, daß besagter unser Mit-Landmann zu allen Zeiten und Umständen in unserm Lande wiederum Aufnahme finden solle. Bescheinen auch zugleich, daß obbemelt unser Landmann schon mehr als zehen Jahre des hiesigen Landrechtes theilhaftig seye. – Mit der weitern Erklärung jedoch, daß gegenwärtiger Schein nur zu Beförderung seines auswärtigen Aufenthaltes, und mitnichten zu deßen allfälligen Verheurathung ihnen zugestellt worden, in dem zu seiner Kopulation eine besondere Einwilligung von der hiesigen Regierung erforderlich ist.

Urkundlich deßen ist gegenwärtiges Zeugnis nach hier Orts gewohnter Übung und Form unterschrieben, besiegelt,

und ausgefertigt worden.

Gegeben zu Stanz den 10ten Octobre 1825.

Der Landschreiber

Joseph Keslin»

«Vu à l’ambassade de France en Suisse pour légalisation du sceau et de la signature ci-contre. Berne le 27 avril 1826.

Le secrét(air)e d’ambassade. – Le c(om)te d’Horrer.»

 

Grösse und Beschaffenheit des Dokuments: 39x24 cm, Papier.