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Historische Dokumente und Autographen

Rohr, Emanuel - Pfarrer in Münsingen

Referenz: rohr-emanuel-pfarrer-in-munsingen
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ROHR, Emanuel (*1757 - †1834). Pfarrer in Münsingen 1814-1834. Eigenhändiger Brief mit Unterschrift an Pfarrer Gebner beim Chorgericht zu Schangnau. MÜNSINGEN (Kt. Bern), 5. Januar 1824. 1 p. in-fol. Adresse mit Poststempel «R. DE THOUNE». Brief betreffend die Citation (amtliche Vorladung durch einen Weibel) des Küferknechts Peter H. von Eggiwil.

Transkription:

«S(ein)e Wohlehrwürden, Herrn Herrn Pfarrer Gebner zu Handen des Ehr. Chorgerichts, zu Schangnau

Münsingen Chorgericht.

(Mün)singen den 5t. Jenner 1824.

Wohlehrwürdiger Herr Pfarrer!

Auf Ihre Zuschrifft vom 18t. Decembr. ist hiesiger Chorweibel zur Citation des Peter Haldimann von Eggiwyl [Eggiwil], Küferknecht bey Küfer Bäckschi auf den Ballenbühl abgefertigt worden; allein derselbe kam mit dem Bescheid zurük, er habe den Haldimann nicht angetroffen, der Maister an den er die Citation nun abgegeben, habe gebürget, als wann der Haldimann seinen Dienst jüngst verlaßen häte. Diesem Handel nicht trauend, beauftragte ich den Vorgesezten auf Hürnberg, auf den Haldimann zu achten, ob derselbe in der That den Dienst verlaßen habe oder nicht? Ich erhielt späther den Bescheid, er habe mit dem Haldimann geredt; derselbe habe ihm angezeigt, wenn die E. Gemeind ihme 40 # Aussteuer und das Einzuggeld zahle, so wolle er die Ehe mit der Elsbeth Gerber verkünden laßen. Auf diesen Bescheid ließ die 2t. Citation nicht ergehen, zoge vor, ihnen zu Handen der E. Chorgericht dieses einzumelden, um zu erfahren, ob die E. Gemeinde eintreten wolle oder nicht? Im ersten Fall bitte zu melden, damit durch den Vorgeszten den Haldimann deßen berichten, im letztern Falle den Auftrag zu 2t. Citation. Auf alle Fälle aber wünscht der Chorweibel für jede Citation 3 G. da er nicht unentgeltlich in der Gemeind herumspringen könne, der Haldimann kein Pfennig besizt. Der ich in aller Hochachtung die Ehre habe zu seyn, Euer Wohlehrwürden!

Ergebenster Diener

E. Rohr, Pf(arr)er

R.(?) hiesigen Chorgericht»

 

Grösse und Beschaffenheit des Dokuments: 33x21 cm, Papier. Seltener Stempel «R.DE THOUNE».